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BVerfG, 10.11.2022 - 2 BvR 1639/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Weitere erfolglose Verfassungsbeschwerde und unzulässiges Ablehnungsgesuch
- rechtsprechung-im-internet.de
Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
- Wolters Kluwer
Offensichtliche Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtannahmebeschluss
- rechtsportal.de
Offensichtliche Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs
- datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 05.09.2022 - 126 Ds 148/21
- BVerfG, 10.11.2022 - 2 BvR 1639/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09
Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim …
Auszug aus BVerfG, 10.11.2022 - 2 BvR 1639/22
Sie konnten an der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch ohne Einholung dienstlicher Stellungnahmen mitwirken (vgl. BVerfGE 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ). - BVerfG, 01.03.2016 - 2 BvB 1/13
Ablehnung des BVR Huber wegen Besorgnis der Befangenheit unbegründet
Auszug aus BVerfG, 10.11.2022 - 2 BvR 1639/22
Soweit der Beschwerdeführer mutmaßt, von einem Mitglied des Gerichts angerufen worden zu sein, handelt es sich um eine bloße Unterstellung ohne jeden sachlichen Gehalt, die ebenfalls von vorneherein ungeeignet ist, Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerfGE 142, 9 ). - BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz …
Auszug aus BVerfG, 10.11.2022 - 2 BvR 1639/22
Sie konnten an der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch ohne Einholung dienstlicher Stellungnahmen mitwirken (vgl. BVerfGE 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ). - BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 473/60
Mißbrauch des Ablehnungsrechts - Voraussetzungen für die Annahme eines …
Auszug aus BVerfG, 10.11.2022 - 2 BvR 1639/22
Der Beschwerdeführer stellte bereits in der Vergangenheit mehrere, unzulässige Befangenheitsanträge (vgl. BVerfGE 11, 343 ); nicht selten erschöpften sich, ebenso wie vorliegend, Ausführungen zu seinen Anträgen in beleidigenden Äußerungen und haltlosen Unterstellungen beziehungsweise Vermutungen.